MPBetreibV 2025
Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV 2025)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
14.02.2025
Fundstelle:
BGBl. I 2025, Nr. 38
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 31.10.2025 I Nr. 263
Ersetzt V 7102-47-11 v. 29.6.1998 I 1762 (MPBetreibV)
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§ 1 MPBetreibV 2025 – Anwendungsbereich

(1) Diese Rechtsverordnung gilt für das Betreiben und Benutzen von Produkten nach § 3 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Produkte
1.
zur klinischen Prüfung,
2.
zur Verwendung in einer Leistungsstudie oder
3.
die in ausschließlich eigener Verantwortung für persönliche Zwecke erworben und benutzt werden.
(3) Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und die Rechtsvorschriften, die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wurden, die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften bleiben unberührt.