MsbLärmSchV
Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung (MsbLärmSchV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.09.1997
Fundstelle:
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§ 3 MsbLärmSchV – Berechnung des Beurteilungspegels

Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.