MuSchG 2018
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Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
23.05.2017
Fundstelle:
BGBl I 2017, 1228
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 22.12.
2025 I Nr. 371
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§ 25 MuSchG 2018 – Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
Mit dem Ende eines Beschäftigungsverbots im Sinne von §
2
Absatz 3 hat eine Frau das Recht, entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen beschäftigt zu werden.
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