NABEG
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.07.2011
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2025 I Nr. 351
Das G ist gem. Art. 7 Abs. 1 G v. 28.7.2011 I 1690 am 5.8.2011 in Kraft getreten
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§ 28 NABEG – Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung

Abweichend von § 15 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nummer 14 der Raumordnungsverordnung findet eine Raumverträglichkeitsprüfung für die Errichtung oder die Änderung von Höchstspannungsleitungen, für die im Bundesnetzplan Trassenkorridore oder Trassen ausgewiesen sind, nicht statt. Dies ist auch anzuwenden, wenn nach § 5a auf ein Bundesfachplanungsverfahren verzichtet wurde oder nach § 5a Absatz 4a die Bundesfachplanung entfallen ist. Satz 1 ist nicht anzuwenden nach Ablauf der Geltungsdauer nach § 15 Absatz 2.