NatPHHarzV
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz (NatPHHarzV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
12.09.1990
Fundstelle:
GBl DDR 1990, SDr 1469
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§ 9 NatPHHarzV – Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
2.
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.