NatPMSchweizV
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Märkische Schweiz" (NatPMSchweizV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
12.09.1990
Fundstelle:
GBl DDR 1990, SDr 1479
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§ 9 NatPMSchweizV – Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei,
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.