ÖkodesignGV
Verordnung zur Durchführung des Ökodesign-Gesetzes (ÖkodesignG-Verordnung - ÖkodesignGV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
08.10.2026
Fundstelle:
ÖkodesignGV vollständig anzeigen

§ 11 ÖkodesignGV – Verordnung (EU) Nr. 66/2014

Ein Hersteller, sein Bevollmächtigter beziehungsweise der Einführer darf einen Haushaltsbackofen, eine Haushaltskochmulde oder eine Haushaltsdunstabzugshaube nach der Verordnung (EU) Nr. 66/2014 in der Fassung vom 30. November 2016 nur in Verkehr bringen oder, sofern sie noch nicht in Verkehr gebracht wurden, nur in Betrieb nehmen, wenn die Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 66/2014 in der Fassung vom 30. November 2016 erfüllt sind.