ParlBG
Artikel oder Paragraph aufrufen
Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz - ParlBG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
18.03.2005
Fundstelle:
BGBl I 2005, 775
ParlBG vollständig anzeigen
‹ § 7
§ 9 ›
§ 8 ParlBG – Rückholrecht
Der Bundestag kann die Zustimmung zu einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte widerrufen.
‹ § 7
§ 9 ›