- a)
Prüfen der betrieblichen und persönlichen Ausbildungsvoraussetzungen,
- b)
Planen der Ausbildung unter inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Aspekten entsprechend den Vorgaben der Ausbildungsordnung,
- c)
Auswählen und Einstellen von Auszubildenden,
- d)
Durchführen der Ausbildung unter Anwendung geeigneter Methoden bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten,
- e)
Hinführen der Auszubildenden zu selbständigem Handeln,
- f)
Vorbereiten auf Prüfungen,
- g)
Informieren und Beraten über Fortbildungsmöglichkeiten,
- h)
Auswählen und Einstellen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
- i)
Übertragen von Aufgaben auf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung,
- j)
Anleiten und Kontrollieren von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Arbeitsprozessen,
- k)
kooperatives Führen sowie Fördern und Motivieren von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und
- l)
Unterstützen der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.