PflBG
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.07.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2025 I Nr. 371
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§ 4a PflBG – Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 sind zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung im Rahmen der dazu erworbenen staatlich geprüften, staatlich anerkannten oder staatlich festgestellten Kompetenzen befugt.