Startseite

PostbankLEntgV

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 1  Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte

Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Bank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.