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Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Bank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.