bei unmittelbar bevorstehenden oder bereits eingetretenen erheblichen Störungen der Versorgung mit Postdienstleistungen, insbesondere infolge von Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen, Sabotagehandlungen, terroristischen Anschlägen oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen oder im Spannungsfall sowie nach besonderer Zustimmung nach Artikel
80a des Grundgesetzes, in Fällen nach Artikel
80a Absatz 3 des Grundgesetzes oder im Verteidigungsfall nach Artikel
115a des Grundgesetzes sowie