PostG 2024
Postgesetz (PostG 2024)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.07.2024
Fundstelle:
BGBl. I 2024, Nr. 236
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§ 14 PostG 2024 – Meldung von Mängeln

(1) Jeder ist berechtigt, der Bundesnetzagentur Mängel zu melden, die die Qualität von Postdienstleistungen und die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen betreffen. Die Bundesnetzagentur stellt zu diesem Zweck eine digitale Plattform zur Verfügung.
(2) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Informationen über das Beschwerdeaufkommen und die wesentlichen Beschwerdegründe.