PostG 2024
Postgesetz (PostG 2024)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.07.2024
Fundstelle:
BGBl. I 2024, Nr. 236
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§ 56 PostG 2024 – Schlichtung durch die Bundesnetzagentur

Kommt eine Vereinbarung nach § 55 Absatz 1 nicht innerhalb von drei Monaten nachdem ein Zugangsbegehren geltend gemacht worden ist, zustande, können die Beteiligten gemeinsam die Bundesnetzagentur als Schlichtungsstelle anrufen.