Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinn des §
5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinn des §
75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und anerkannte Verbände zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne des §
15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes