RentÜAV
Verordnung zur Regelung des Stichtags zur verpflichtenden Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen und des Anbindungsverfahrens an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (Rentenübersichtsanbindungsverordnung - RentÜAV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
31.01.2024
Fundstelle:
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§ 4 RentÜAV – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.