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RheinSchPV 1994

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 9.08  Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen – St. Goar

Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf den Kanälen 10 (Schiff-Schiff) oder 04 und in der Talfahrt Radar benutzen.