RohrFLtgV
Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen (Rohrfernleitungsverordnung - RohrFLtgV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.09.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 224 V v. 19.6.2020 I 1328
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§ 1 RohrFLtgV – Zweck der Verordnung

Zweck der Verordnung ist es, eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, insbesondere den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen zu schützen.