die Höhe der Entgelte mindestens 1 Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter beträgt und ausreicht, um unter Berücksichtigung der Kosten, die für den Aufbau und die Verwaltung sowie infolge von Insolvenzfällen zu erwarten sind, ein Zielkapital zu bilden, das zusammen mit den Sicherheiten nach §
5 Absatz 4 eine Gesamtabdeckung von 750 Millionen Euro gewährleistet; dabei ist die Entgelthöhe abweichend von §
7 Absatz 2 so festzulegen, dass das Zielkapital bis zum 31. Oktober 2027 erreicht wird.