RSiedlGErgG 1935
Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes (RSiedlGErgG 1935)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
04.01.1935
Fundstelle:
RGBl I 1935, 1
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§ 5 RSiedlGErgG 1935

Die Vorschriften der §§ 1 bis 4 gelten auch in den Fällen, in denen ein Grundstück oder Grundstücksteil vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Rahmen eines Siedlungsverfahrens nach dem Reichssiedlungsgesetz erworben oder aufgeteilt ist.