Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und
Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG)
RÜG vollständig anzeigen
§ 40 RÜG – Berechnung von Geldleistungen |
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Bei der Berechnung des
- 1.
beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens,
- 2.
Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten,
- 3.
Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung,
- 4.
Zuschlags für Untertagetätigkeiten und
- 5.
Monatsbetrags der Zusatzrenten
ist auf volle Deutsche Mark aufzurunden.