jedes Verfahren über Anträge nach den §§
765a,
851a oder
851b der Zivilprozessordnung und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen, jedes Verfahren über Anträge nach §
1084 Absatz 1, §
1096 oder §
1109 der Zivilprozessordnung, jedes Verfahren über Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung nach §
44f des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes und über Anträge nach §
31 des Auslandsunterhaltsgesetzes;