SaatVerkG 1985
Saatgutverkehrsgesetz (SaatVerkG 1985)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
20.08.1985
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2004 I 1673;
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.12.2022 I 2752
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§ 48 SaatVerkG 1985 – Übernahme der Erhaltungszüchtung

Hat jemand die Erhaltungszüchtung einer Sorte von einem in der Sortenliste eingetragenen Züchter übernommen, so wird er ohne erneute Prüfung der Sorte als Züchter eingetragen.