SachenRÄndG
Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften (SachenRÄndG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.06.1977
Fundstelle:
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§ 3 SachenRÄndG

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.