SAFleischWiG
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Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (SAFleischWiG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
17.07.2017
Fundstelle:
BGBl I 2017, 2541
, 2572
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.
2025 I Nr. 369
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§ 5 SAFleischWiG – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot
(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.
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