SAFleischWiG
Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (SAFleischWiG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.07.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
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§ 5 SAFleischWiG – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.