SAFleischWiG
Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (SAFleischWiG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.07.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
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§ 8 SAFleischWiG – Evaluation

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft einschließlich der Einschränkung des Anwendungsbereichs der Regelung für das Fleischerhandwerk im Jahr 2023 evaluieren.