SchBerG
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Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz - SchBerG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
07.12.1956
Fundstelle:
BGBl I 1956, 899
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 13.5.
2015 I 706
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§ 11 SchBerG
Den Schutzbereichbehörden sind auf Verlangen vorhandene Unterlagen und Pläne zur Einsicht zu überlassen, die zur Vorbereitung der nach diesem Gesetz zulässigen Maßnahmen nötig sind.
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