SchBerG
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz - SchBerG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
07.12.1956
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 13.5.2015 I 706
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§ 24 SchBerG

(1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde zu.
(2) Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.
(3) Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.