SchfHwG
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.11.2008
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 5 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
SchfHwG vollständig anzeigen

§ 9b SchfHwG – Verordnungsermächtigung

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen zu erlassen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.