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SchneidwMechMstrV
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 1 Gegenstand
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk.