Startseite
Inhaltsverzeichnis
See-ArbZNV 2013
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 1 Anwendungsbereich
Die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord und die Arbeitszeitnachweise der Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen, sind nach Maßgabe dieser Verordnung zu führen.