Art und Höhe der angerechneten Einkommen, der nach §
82 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 nicht zum Einkommen gehörenden Beträge, der nach §
82 Absatz 2 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Beträge und der nach §
82 Absatz 3, 4 und 6 sowie nach §
82a abgesetzten Beträge.