Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) (SGB 12)
SGB 12 vollständig anzeigen
§ 64e SGB 12 – Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes |
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Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,
- 1.
soweit sie angemessen sind und
- 2.
durch sie
- a)
die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
- b)
eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.