§ 217 SGB 9 2018 – Finanzielle Leistungen |
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(1) Inklusionsbetriebe können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.
(2) Die Finanzierung von Leistungen nach §
216 Satz 2 erfolgt durch den zuständigen Rehabilitationsträger.