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SiebdrMstrV 2006
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 3 Gliederung des Teils I
Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch,
2.
eine Situationsaufgabe.