SLV 2021
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.05.2021
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
Ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)
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§ 11 SLV 2021 – Beförderung der Mannschaften

Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.
zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.
zum Hauptgefreiten nach zwölf Monaten,
4.
zum Stabsgefreiten nach 36 Monaten,
5.
zum Oberstabsgefreiten nach 48 Monaten,
6.
zum Korporal nach sieben Jahren und
7.
zum Stabskorporal nach zehn Jahren.