SolZG 1995
Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.06.1993
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4130;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.12.2024 I Nr. 449
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§ 5 SolZG 1995 – Doppelbesteuerungsabkommen

Werden auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes erhobene Steuern vom Einkommen ermäßigt, so ist diese Ermäßigung zuerst auf den Solidaritätszuschlag zu beziehen.