SpoFöG
Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.10.2026
Fundstelle:
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 zweiter Halbsatz tritt gem. § 29 Satz 1 am 1.1.2029 in Kraft
SpoFöG vollständig anzeigen

§ 29 SpoFöG – Inkrafttreten

§ 4 Absatz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.