SprengV 1
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV 1)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.11.1977
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 31.1.1991 I 169;
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.12.2021 I 5238
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§ 37 SprengV 1

Die §§ 32 und 33 sowie 34 Absatz 3 und 4, §§ 35 bis 36 gelten nicht für Lehrgänge für Personen aus Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, wenn die Ausbildungspläne dieser Lehrgänge auf Grund bundes- und landesrechtlicher Vorschriften anerkannt sind. Insoweit gilt der Nachweis der Fachkunde für die Ausführung von Sprengarbeiten durch die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Lehrgang als erbracht.