StBAPO 2022
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO 2022)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.10.2022
Fundstelle:
Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
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§ 19 StBAPO 2022 – E-Klausuren

(1) Schriftliche Leistungsnachweise können ganz oder teilweise mittels elektronischer Geräte erbracht werden (E-Klausuren).
(2) E-Klausuren können elektronisch bewertet werden.
(3) Bei E-Klausuren, die ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden, gelten die §§ 17 und 18 entsprechend.
(4) Es ist sicherzustellen, dass die elektronischen Daten eindeutig identifiziert und zweifelsfrei der zu prüfenden Person zugeordnet werden können. Nach Abschluss der E-Klausur muss die Unveränderbarkeit und Sicherheit der Daten gewährleistet sein.
Fußnoten:
(+++ § 19: Zur Anwendung vgl. § 78 +++)
(+++ § 19: Zur Anwendung vgl. § 79 +++)