StBGebV
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.12.1981
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
StBGebV vollständig anzeigen

§ 4a StBGebV – Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.