StGB
Artikel oder Paragraph aufrufen
Strafgesetzbuch (StGB)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
15.05.1871
Fundstelle:
RGBl 1871, 127
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 13.11.
1998 I 3322
;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.
2026 I Nr. 95
StGB vollständig anzeigen
‹ § 20
§ 22 ›
§ 21 StGB – Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in §
20
bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach §
49
Abs. 1 gemildert werden.
‹ § 20
§ 22 ›