einen Inhalt (§
11 Absatz 3), der geeignet ist, als Anleitung zu einer terroristischen Straftat nach §
89a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 8 zu dienen, anpreist oder einer anderen Person zugänglich macht, wenn die Umstände seiner Verbreitung geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine derartige Straftat zu begehen,