StGBEG
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (StGBEG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.03.1974
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 27.3.2024 I Nr. 109
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Art. 304 StGBEG – Polizeiaufsicht

Ist vor dem 1. Januar 1975 auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt worden, so verliert dieser Ausspruch seine Wirkung. Ist im Zentralregister bei einer Verurteilung die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht eingetragen worden, so ist die Eintragung insoweit zu tilgen.