StPOEG
Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung (StPOEG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
01.02.1877
Fundstelle:
RGBl 1877, 346
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 8.12.2025 I Nr. 319
Hinweise:
Mittelbare Änderung durch Art. 38 G v. 8.12.2025 I Nr. 319 ist berücksichtigt
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§ 19 StPOEG – Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

§ 304 Absatz 3 der Strafprozessordnung ist in seiner bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die anzufechtende Entscheidung bis einschließlich 31. Dezember 2025 bekannt gemacht (§ 35 der Strafprozessordnung) worden ist.