StromNEV
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
25.07.2005
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2023 I Nr. 405
Aufgehoben:
Die V tritt gem. Art. 15 Abs. 3 G v. 22.12.2023 I Nr. 405 mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft
StromNEV vollständig anzeigen

§ 1 StromNEV – Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen. Diese Verordnung regelt zugleich
1.
die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen, die nach § 17f Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes umlagefähig sind, und
2.
die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen eines selbstständigen Betreibers, die nach Teil 3 Abschnitt 3a des Energiewirtschaftsgesetzes reguliert werden.