StromStG
Stromsteuergesetz (StromStG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.03.1999
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 340
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§ 7 StromStG – Leistung von Strom in das Steuergebiet

Bezieht ein Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets, entsteht die Steuer dadurch, daß der Strom durch den Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Steuerschuldner ist der Letztverbraucher.