die Steuernummern, die Identifikationsmerkmale nach §
139a Absatz 1 der Abgabenordnung und die Zulagen- und Vertragsnummern der Förderung nach §
10a des Einkommensteuergesetzes sowie die Aktenzeichen oder die Steuernummern für die Feststellung oder Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer bei den Statistiken nach §
1 Absatz 1 Nummer 5 sowie die Registernummer, die Postleitzahl und der Ort des Registergerichts bei den Statistiken nach §
1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6,