StZG
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Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
28.06.2002
Fundstelle:
BGBl I 2002, 2277
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 50 G v. 29.3.
2017 I 626
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§ 2 StZG – Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden.
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