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SVBezGrV 2019

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 5  Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:

Jahr Umrechnungswert
„2017 1,1374“