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SVBezGrV 2019
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 5 Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr
Umrechnungswert
„2017
1,1374“